FrauenVolksBegehren – Die Dokumentation
Das erste österreichische Frauenvolksbegehren: So hat alles begonnen
Es war am Internationalen Frauentag, dem 8. März 1996. Wieder einmal protestierten wir Frauen gegen männliche Politik. Diesmal ging es gegen das Sparpaket, das Frauen in besonderem Maß getroffen hatte. Reden wurden gehalten, Frauen schwenkten Transparente, Medien berichteten. Das sollte es für dieses Jahr wieder gewesen sein? Da startete die Kabarettistin Barbara Klein einen Aufruf: Alle, die endlich eine vernünftige Frauenpolitik wollten, alle, die nicht mehr länger darauf warten wollten, dass mächtige Männer für sie die Welt verändern, sollten sich am nächsten Monat in einem Lokal treffen. Wir waren rund vierzig Frauen, die am nächsten Montag zusammenkamen: Solche, die schon Jahrzehnte in der „Frauenszene“ drinnen waren, aber auch ganz andere Frauen: Tagesmütter, Studentinnen, Psychologinnen, Künstlerinnen, Technikerinnen, Lehrerinnen. Das Alter dieser Frauen, die nun selbst endlich etwas bewegen wollten, reichte von zwanzig bis über sechzig Jahre. Zuerst wussten wir nicht so recht, was tun. Aber schon im Laufe dieses Treffens war klar: Wir müssen die Frauenpolitik gar nicht neu erfinden. Es reicht, wenn wir einen Katalog von vernünftigen Forderungen zusammenstellen, deren Durchsetzung bisher an der Macht der Männer in den großen Parteien und in den Unternehmen gescheitert ist. Und auch das „Instrument“, um diese Forderungen zu transportieren und umzusetzen, wurde bereits an diesem Abend gefunden: Das „Frauenvolksbegehren“.
Regelmäßig und zäh trafen wir uns ab nun jeden Montag. Es gab auch Meinungsverschiedenheiten, ein Teil der Frauen verschwand, andere kamen hinzu. Es war mühsam, Geld aufzutreiben, Rahmenbedingungen zu schaffen. Aber wir hatten uns in Bewegung gesetzt und es ging immer weiter: Erste Textentwürfe entstanden, erste Konzepte zur Öffentlichkeitsarbeit wurden erstellt. Einige Frauen kümmerten sich um das dringend notwendige Büro. Im Kontakt mit Expertinnen wurden unsere Textentwürfe ausgefeilt. Die Medien wurden immer neugieriger. Wir fixierten unsere Anliegen in elf Punkten, und spätestens seit unserer ersten Pressekonferenz im November 1996 war klar: Sehr viele Frauen (aber durchaus auch Männer) hatten in Österreich bloß auf eine überparteiliche Initiative wie diese gewartet. Von den unterschiedlichsten Gruppen, von der katholische Frauenbewegung, die ÖGB-Frauen, dem Verein der Bergbäuerinnen, vielen Arbeitsmarktinitiativen, den evangelischen Frauen, den Frauenhäusern bis hin zu prominenten KünstlerInnen und WissenschaftlerInnen bekamen wir rasch Unterstützung. Der erste, die sich sofort auf unsere Seite stellte, war Johanna Dohnal. Ihre Nachfolgerinnen Helga Konrad und Barbara Prammer förderten das Frauenvolksbegehren von Anfang an. Und auch keine der Parteien wollte ganz im Widerspruch zu diesem neuen Aufbruch der Frauen stehen: Grüne, Liberale und Teile der Sozialdemokraten unterstützten uns ganz offiziell, ÖVP-Frauen in einigen Bundesländern tragen die Initiative ebenfalls mit, und auch einzelne FPÖ-Politikerinnen ließen ihre Zustimmung zum Frauenvolksbegehren verlauten. Widerstand artikulierte vor allem die ÖVP-Generalsekretärin Maria Rauch-Kallat. Ihr Grundtenor: Dass Frauenthemen wieder diskutiert würden, sei ja zu begrüßen. Die meisten der Forderungen empfindet sie aber als „unrealistisch“ oder gar „kontraproduktiv“.
Eine Umfrage von Ökonsult machte allerdings klar, dass viele Frauen und Männer den jetzigen Zustand als ungerecht empfinden.
80 Prozent der Frauen und 56 Prozent der Männer finden, dass in Österreich keine volle Gleichberechtigung herrscht.
94 Prozent der Frauen und 93 Prozent der Männer sagen, dass es in Österreich gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit geben sollte.
79 Prozent der Frauen und 62 Prozent der Männer halten ein Frauenvolksbegehren für „angemessen und sinnvoll um den Interessen der Frauen in unserem Land Geltung zu verschaffen“.
78 Prozent der Frauen und 49 Prozent der Männer finden nicht, dass sich die Bundesregierung „ausreichend um die Anliegen und Probleme von Frauen in Österreich“ kümmert.
73 Prozent der Frauen und 45 Prozent der Männer kritisieren, dass es in Österreich zu wenige Politikerinnen gibt.
75 Prozent der Frauen und 43 Prozent der Männer kündigten an, das Frauenvolksbegehren zu unterschreiben. Natürlich hieß das noch nicht, dass alle, die das sagen, tatsächlich auf die Gemeinde pilgern und unterschreiben würden. Es zeigte aber, dass die grundsätzliche Zustimmung zum Frauenvolksbegehren sehr hoch war.
Auch in den Bundesländern entstanden überparteiliche Initiativen zum Frauenvolksbegehren. Gemeinsam mit ganz unterschiedlichen UnterstützerInnengruppen gelang es uns, über 400 Veranstaltungen und Aktionen zum Thema Frauenvolksbegehren durchzuführen.
Hunderte Frauen beteiligten sich seit der Osterwoche 1997 daran, um tausende Plakate in Geschäften, Postämtern, Gemeinden, Gasthäusern, etc. zu kleben. Mehrere hunderttausend Folder werden verteilt und aufgelegt, in der Eintragungswoche selbst fanden zahlreiche Straßenaktionen statt. Das Motto: Wir Frauen lassen uns nicht mehr länger verstecken, wir gehen mit dem, was wir wollen, in die Öffentlichkeit.
Das Ergebnis: 644.977 Menschen unterzeichneten das Frauenvolksbegehren.
An diesem Erfolg konnte auch nicht die Regierung so einfach verbei gehen. Bundeskanzler Viktor Klima zeigte sich über das Ergebnis des Volksbegehrens „in höchstem Maß erfreut“ (so als ob er es gestartet hätte …).
Am 21.Mai 1997 begannen offizielle Gespräche mit der Regierung über die Umsetzung der Forderungen des Frauenvolksbegehrens. Kanzler Klima kündigte in Medien an, das Frauenvolksbegehren „zu hundert Prozent“ umsetzen zu wollen. Die kleinere Regierungspartei, die ÖVP, ließ freilich auch nach dem Erfolg des Frauenvolksbegehrens wissen, dass sie die meisten Punkte nicht unterstützen wolle. Ihr Argument: Sie seien „kontraproduktiv“ (offenbar wissen mächtige ÖVP-Männer eben besser, was Frauen gut tut, als wir Frauen selbst …)
Ab Herbst 1997 wird über das Frauenvolksbegehren auch im Gleichbehandlungsausschuß des Nationalrates verhandelt. Die Grünen brachten schon vorher eine Reihe von Anträgen ein, die den Punkten des Frauenvolksbegehrens entsprechen.
Das Frauenvolksbegehren kann sicher nicht alle Probleme und Benachteiligungen von Frauen in Österreich lösen. Viele Bereiche wurden ausgespart, andere Bereiche lassen sich ohnehin nicht durch Gesetze, sondern nur durch eine Veränderung in den Köpfen bewältigen. Das Frauenvolksbegehren ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist ein starkes Zeichen dafür, wie es uns Frauen gelingen kann, mitzumischen.
Der Text des österreichischen Frauenvolksbegehrens:
Die UnterzeichnerInnen des Frauenvolksbegehrens fordern den Beschluß folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen:
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven, umfassenden Abbau der Benachteiligungen von Frauen.
Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:
1. Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
2. Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von S 15.000,– brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepaßt wird, zu sichern.
3. Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbstätigkeit gleichzustellen.
4. Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
5. Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
6. Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
7. Zwei Jahre Karenzgeld für alle AlleinerzieherInnen.
8. Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit.
9. Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
10. Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
11. Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.









